🚐 KFZ-Steuer Rechner für Wohnmobile & Wohnwagen
Berechne kostenlos die jährliche Kraftfahrzeugsteuer
Das zGG findest du in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld F.2
Die Schadstoffklasse findest du in Feld 14.1 deiner Zulassungsbescheinigung (letzte 2 Ziffern der Emissionsschlüsselnummer)
H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren und Oldtimer-Gutachten
💡 Wichtige Hinweise
- Zahlungsrhythmus: Die KFZ-Steuer wird jährlich im Voraus vom Zoll per Lastschrift eingezogen.
- Zuständigkeit: Die tatsächliche Steuerhöhe wird vom zuständigen Hauptzollamt festgesetzt.
- Überprüfung: Du kannst deine Berechnung beim offiziellen BMF-Rechner überprüfen.
- Rechtsgrundlage: Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 9
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient als unverbindliche Orientierungshilfe. Die tatsächliche Steuerhöhe wird vom zuständigen Hauptzollamt festgesetzt.
Stand: 2024/2025
KFZ-Steuer für Wohnmobile und Wohnwagen: Der komplette Ratgeber 2024/2025
Die Kraftfahrzeugsteuer gehört zu den laufenden Kosten, die jeder Wohnmobil-Besitzer einplanen muss. Doch wie viel kostet die KFZ-Steuer für dein Wohnmobil eigentlich? Und welche Sonderregelungen gibt es? In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige zur Wohnmobil-Steuer – kompakt und verständlich erklärt.
Wohnwagen sind steuerfrei – Wohnmobile nicht
Die gute Nachricht vorweg: Wohnwagen (Anhänger) sind in Deutschland komplett von der KFZ-Steuer befreit, solange sie ausschließlich hinter steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen mitgeführt werden. Das gilt unabhängig vom Gewicht oder Baujahr deines Caravans.
Für Wohnmobile sieht es anders aus: Hier fällt jährlich Kraftfahrzeugsteuer an. Die Höhe hängt von zwei Faktoren ab:
- Zulässiges Gesamtgewicht (zGG)
- Schadstoffklasse (Emissionsklasse)
Wie wird die KFZ-Steuer für Wohnmobile berechnet?
Die Berechnung der Wohnmobil-Steuer erfolgt gewichtsabhängig und staffelt sich nach Schadstoffklassen. Das Gesamtgewicht wird dabei in 200-Kilogramm-Einheiten aufgerundet.
Steuersätze nach Schadstoffklasse
Euro 4, 5 und 6 (S4-S6) – moderne Wohnmobile ab ca. 2006:
- Bis 2.000 kg: 16,00 € je angefangene 200 kg
- Über 2.000 kg: 10,00 € je angefangene 200 kg
- Höchstbetrag: 800,00 €
Euro 2 und 3 (S2-S3) – Wohnmobile ca. 1997-2006:
- Bis 2.000 kg: 24,00 € je angefangene 200 kg
- Über 2.000 kg: 10,00 € je angefangene 200 kg
- Höchstbetrag: 1.000,00 €
Euro 1 oder schlechter (S1) – Wohnmobile vor ca. 1997:
- Bis 2.000 kg: 40,00 € je angefangene 200 kg
- 2.001-5.000 kg: 10,00 € je angefangene 200 kg
- 5.001-12.000 kg: 15,00 € je angefangene 200 kg
- Über 12.000 kg: 25,00 € je angefangene 200 kg
- Höchstbetrag: 1.000,00 €
Beispielrechnung
Ein 3.500 kg schweres Wohnmobil mit Euro 6 (häufigster Fall):
- 2.000 kg = 10 Einheiten × 16,00 € = 160,00 €
- 1.500 kg = 8 Einheiten × 10,00 € = 80,00 €
- Jahressteuer: 240,00 €
Das gleiche Wohnmobil mit Euro 2:
- 2.000 kg = 10 Einheiten × 24,00 € = 240,00 €
- 1.500 kg = 8 Einheiten × 10,00 € = 80,00 €
- Jahressteuer: 320,00 €
Wo finde ich die Angaben für meinen Rechner?
Zulässiges Gesamtgewicht (zGG)
Das zGG findest du in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld F.2. Bei älteren Fahrzeugscheinen steht es unter Ziffer 15.
Schadstoffklasse ermitteln
Die Schadstoffklasse (Emissionsklasse) steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 14.1. Relevant sind die letzten beiden Ziffern der Schlüsselnummer:
- 36, 37, 38, 39 = Euro 6 (S6)
- 35 = Euro 5 (S5)
- 32, 33, 34 = Euro 4 (S4)
- 30, 31 = Euro 3 (S3)
- 25, 26, 27, 28 = Euro 2 (S2)
- 01-24 = Euro 1 oder schlechter (S1)
Tipp: Bei älteren Fahrzeugscheinen findest du die Schlüsselnummer im Feld „zu 1“. Auch hier gelten die letzten beiden Ziffern.
Sonderregelungen: H-Kennzeichen und Elektro-Wohnmobile
H-Kennzeichen (Oldtimer)
Wohnmobile mit H-Kennzeichen profitieren von einem pauschalen Steuersatz von 191,73 € pro Jahr – unabhängig von Gewicht und Schadstoffklasse. Das lohnt sich besonders bei schweren oder älteren Fahrzeugen.
Voraussetzungen für das H-Kennzeichen:
- Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück
- Fahrzeug ist weitestgehend original erhalten
- Positives Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
Elektro-Wohnmobile
Reine Elektro-Wohnmobile sind bis zu 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit (längstens bis 31.12.2035). Diese Regelung gilt seit dem 18.05.2016.
Wichtig: Die Befreiung gilt nur für reine Elektrofahrzeuge, nicht für Plug-in-Hybride. Der Antrag auf Steuerbefreiung muss beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden.
Saisonkennzeichen: Nur für die Saison zahlen
Viele Wohnmobil-Besitzer nutzen ihr Fahrzeug nur in der warmen Jahreszeit. Mit einem Saisonkennzeichen zahlst du die KFZ-Steuer nur anteilig für die zugelassenen Monate.
Beispiel:
- Jahressteuer: 240,00 €
- Saisonkennzeichen für 6 Monate (April-September)
- Anteilige Steuer: 120,00 € (50% der Jahressteuer)
Die Saisonzulassung kann zwischen 2 und 11 Monaten gewählt werden. Außerhalb des Zeitraums darf das Wohnmobil nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt oder bewegt werden.
Zahlung und Fälligkeit
Die KFZ-Steuer wird jährlich im Voraus fällig und automatisch per Lastschrift vom zuständigen Hauptzollamt eingezogen. Eine Barzahlung oder Überweisung ist nicht möglich.
Wichtig zu wissen:
- Die Steuer wird immer zum Jahrestag der Erstzulassung fällig
- Bei Fahrzeugwechsel endet die Steuerpflicht mit der Abmeldung
- Nicht genutzte Monate werden anteilig erstattet (bei Abmeldung)
- Das SEPA-Lastschriftmandat ist verpflichtend
Was passiert bei Zahlungsverzug?
Kann die Steuer nicht eingezogen werden, erhältst du eine Zahlungserinnerung. Bei anhaltender Nichtzahlung droht die Zwangsstilllegung deines Wohnmobils durch das Hauptzollamt. Die Zulassungsbehörde entzieht dann die Betriebserlaubnis.
KFZ-Steuer von der Steuer absetzen?
In bestimmten Fällen kannst du die KFZ-Steuer steuerlich geltend machen:
Gewerbliche Nutzung:
- Bei Vermietung des Wohnmobils als Betriebsausgabe absetzbar
- Voraussetzung: Gewerbeanmeldung und Gewinnerzielungsabsicht
Private Nutzung:
- Normalerweise nicht absetzbar
- Ausnahme: Nutzung als Arbeitsmittel (z.B. mobile Werkstatt)
Tipp: Sprich mit einem Steuerberater über die Möglichkeiten in deinem konkreten Fall.
Häufig gestellte Fragen
Zahle ich mehr Steuern, wenn ich das Wohnmobil auflasten lasse?
Ja, eine Auflastung erhöht das zulässige Gesamtgewicht und damit die KFZ-Steuer. Rechne vorher durch, ob sich die Auflastung trotzdem lohnt.
Kann ich die Schadstoffklasse verbessern?
Eine Nachrüstung (z.B. Partikelfilter) kann die Schadstoffklasse verbessern. Das muss beim TÜV abgenommen und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Dann sinkt auch die Steuer.
Was ist mit importierten Wohnmobilen?
Auch ausländische Wohnmobile unterliegen in Deutschland der KFZ-Steuer. Die Schadstoffklasse kann aus den Fahrzeugpapieren oder durch Gutachten ermittelt werden.
Gibt es Steuerbefreiungen für Menschen mit Behinderung?
Ja, bei eingetragener Schwerbehinderung mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) kann eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung von 50% beantragt werden.
Wie verhält es sich bei Wohnmobilen unter 2.000 kg?
Auch leichte Wohnmobile werden nach dem gleichen System besteuert. Ein 1.800 kg Fahrzeug mit Euro 6 zahlt: 9 Einheiten × 16,00 € = 144,00 € pro Jahr.
Vergleich: Was kostet mein Wohnmobil an Steuern?
Zur Orientierung einige typische Beispiele:
| Gewicht | Schadstoffklasse | Jahressteuer |
|---|---|---|
| 2.500 kg | Euro 6 (S6) | 185,00 € |
| 3.500 kg | Euro 6 (S6) | 240,00 € |
| 3.500 kg | Euro 4 (S4) | 240,00 € |
| 3.500 kg | Euro 2 (S2) | 320,00 € |
| 5.000 kg | Euro 6 (S6) | 310,00 € |
| 7.500 kg | Euro 6 (S6) | 485,00 € |
| 7.500 kg | Euro 1 (S1) | 775,00 € |
| beliebig | H-Kennzeichen | 191,73 € |
Steuern sparen: Tipps für Wohnmobil-Besitzer
1. H-Kennzeichen prüfen
Wenn dein Wohnmobil mindestens 30 Jahre alt ist, lohnt sich oft das H-Kennzeichen. Bei schweren oder älteren Fahrzeugen sparst du damit deutlich.
2. Saisonkennzeichen nutzen
Nutzt du dein Wohnmobil nur 6-8 Monate im Jahr? Dann spart ein Saisonkennzeichen bares Geld. Zusätzlich entfallen anteilig auch die Versicherungsbeiträge.
3. Gewicht optimieren
Vor einer Auflastung genau rechnen: Brauchst du die zusätzliche Zuladung wirklich? Jede 200-kg-Stufe kostet Geld.
4. Schadstoffklasse verbessern
Bei älteren Diesel-Wohnmobilen kann sich eine Nachrüstung mit Partikelfilter lohnen. Das verbessert nicht nur die Umwelt, sondern auch die Steuerlast.
5. Vermietung als Einnahmequelle
Vermietest du dein Wohnmobil gewerblich, kannst du die Steuer als Betriebsausgabe absetzen und refinanzierst damit einen Teil der Kosten.
Zuständigkeit und Kontakt
Für alle Fragen rund um die KFZ-Steuer ist das Hauptzollamt zuständig – nicht das Finanzamt!
Kontakt:
- Bundesweite Hotline: 0351 44834-550
- Montag bis Freitag: 8:00-17:00 Uhr
- Online: www.zoll.de
Wichtige Serviceangebote:
- KFZ-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums
- SEPA-Lastschriftmandat online beantragen
- Steueränderung nach Fahrzeugumbau melden
Fazit: Überschaubare Kosten für mobiles Reisen
Die KFZ-Steuer für Wohnmobile ist im Vergleich zu anderen laufenden Kosten (Versicherung, Wartung, Diesel) überschaubar. Bei einem durchschnittlichen 3,5-Tonner mit Euro 6 liegen die Kosten bei rund 240 Euro pro Jahr – also 20 Euro pro Monat.
Wohnwagen-Besitzer haben es noch besser: Sie zahlen gar keine KFZ-Steuer und können die kompletten Steuerkosten sparen.
Mit unserem kostenlosen KFZ-Steuer-Rechner oben auf dieser Seite kannst du die exakte Steuerlast für dein Wohnmobil in wenigen Sekunden berechnen – ganz ohne komplizierte Formeln oder Tabellen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient der Information und ersetzt keine verbindliche Auskunft des zuständigen Hauptzollamts. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2025.











