Wintertauglich oder winterfest: wir klären die beiden Begriffe. Im normalen Sprachgebrauch bedeuten diese nämlich so ziemlich dasselbe. Der Otto Normalverbraucher versteht darunter, dass man mit einem so titulierten Campervan auch im Winter Urlaub machen kann. Ohne dabei frieren zu müssen. Doch auch wenn die beiden Begriffe ganz ähnlich klingen, so verbergen sich in ihrer Definition deutliche Unterschiede. Beide Bezeichnungen sind Norm gestützt und lassen sich diesbezüglich auch klar und unmissverständlich definieren.
Hersteller von Campervans verwenden beide Begriffe. Die beiden DIN Normen EN 1645-1 für Caravans bzw. EN 1646-1 für Reisemobile weisen zwei Stufen aus: II und III. Für jede existiert ein exakt vorgegebenes Prüfverfahren mit vier Phasen:
Wintertauglich (Stufe II)
Phase 1 – Abkühlzeit:
Der Campervan wird über mindestens zehn Stunden auf Null Grad Celsius heruntergekühlt. Zugleich sind dabei alle Türen und Fenster geöffnet, um das Fahrzeug komplett auszukühlen.
Phase 2 – Heizungsstart:
Ist die Null-Grad-Marke erreicht, wird mit maximalem Tempo der Innenraum des Testfahrzeugs aufgeheizt. Der zentral platzierte Messpunkt befindet sich einen Meter über dem Innenboden in der Mitte des Wohnbereichs. An dieser Stelle müssen binnen zwei Stunden auf plus 20 Grad gemessen werden können. Fünf weitere Messpunkte im Fahrzeug dürfen zugleich nicht mehr als sieben Grad Differenz aufweisen.
Die Qualifikation „wintertauglich“ ist erreicht, wenn das Testfahrzeug das Prüfverfahren der Stufe II bestanden hat.
Winterfest (Stufe III)
Phase 1 – Abkühlzeit:
Das Testfahrzeug wird in einem Zeitraum von zehn Stunden auf minus 15 Grad Celsius heruntergekühlt. In dieser Stufe sind währenddessen alle Türen und Fenster geöffnet. So kühlt das Fahrzeug komplett aus.
Phase 2 – Heizungsstart:
Ausgehend von minus 15 Grad wird mit maximalem Tempo der Innenraum des Campervans aufgeheizt. Der Messpunkt ist wieder mittig platziert. Ein Meter über dem Innenboden, muss er sich in vier Stunden auf plus 20 Grad erwärmen. Fünf weitere Messpunkte im Fahrzeug dürfen nicht mehr als sieben Grad Differenz aufweisen .
Phase 3 – Stabilisierungszeit:
Es folgt eine Stabilisierungszeit von einer Stunde. Währenddessen wird das Testfahrzeug per Heizung auf plus 20 Grad im Inneren gehalten. Dann werden die Wassertanks befüllt.
Phase 4 – Test der Wasseranlage:
Nach einer weiteren Stunde wird geprüft, ob alle Leitungssysteme und Wasserhähne frei und funktionsfähig sind. Das Wasser darin darf natürlich nicht gefroren sein. Das Testfahrzeug hat die Top-Qualifikation „winterfest“ erreicht, wenn es das Prüfverfahren der Stufe III bestanden hat.
Das bedeutet insgesamt, dass für Wintercamper dabei nichts über das gemütliche Gefühl im eigenen Campingfahrzeug geht.
Fotos: HYMER; Hymer GmbH & Co. KG