Zuletzt war sie ausgesetzt, die verpflichtende Gasprüfung in Wohnmobilen und Campingfahrzeugen. Nun wird die Gasprüfung alle zwei Jahre zur Pflicht. Doch ab wann gilt die Regelung und was ist dabei zu beachten?
Gasprüfung wird zur Pflicht
Mit dem Jahreswechsel 2019/2020 hat der Gesetzgeber die verpflichtende Gasprüfung erst ausgesetzt und später ganz gestrichen. Seitdem herrschte Unsicherheit. Ist die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen gemäß Arbeitsblatt G 607 noch bindend oder nicht? Wir selbst haben 2022 unser Wohnmobil mit dem Hinweis, dass die Gasprüfung aktuell ausgesetzt sei, ohne Gasprüfung über den TÜV fahren können und die Plakette bekommen. Es ging also auch ohne.
Doch nun herrscht wieder Klarheit. Mit dem neuen § 60 (Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen) wird die Gasprüfung, also die G 607-Prüfung, Teil der StVZO. Was in den letzten Jahren nurmehr eine Empfehlung war, wird wieder zur Pflicht. Heißt: Halter und Halterinnen von Wohnmobilen und Wohnwagen müssen alle zwei Jahre eine Gasprüfung durchführen lassen. Sie wird unabhängig von der Hauptuntersuchung durchgeführt.
Gasprüfung wird zur Pflicht – was ist zu beachten?
Stichtag für die Verpflichtung ist der 19. Juni 2025. Wer bis dato noch keine Gasprüfung an seinen Camper durchgeführt hat, kann das bis zu diesem Termin nachholen. Danach ist sie für alle Fahrzeuge, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, alle zwei Jahre verpflichtend.
Die Prüfung wird unabhängig von der Hauptuntersuchung durchgeführt. Man kann sich also – wie bisher – dafür an anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüfer, wenden. Der Prüfer oder die Prüferin checkt dabei die gesamte Gasanlage auf einwandfreie Funktion. Ist die Anlage nicht intakt, machen er oder sie auf Probleme aufmerksam. Anschließend kann man diese beheben und eine erneute Prüfung durchführen lassen – ganz wie beim TÜV also. Vor allem aber hat man die Sicherheit, dass man ohne Gefährdung kochen, kühlen und heizen kann.
Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung?
Wer die neueingeführte Prüfpflicht seiner Gasanlage im Camper nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen zwischen 15 und 60 Euro. Je nach Fristüberschreitung steigt der Betrag. 15 Euro kostet eine Überschreitung von mehr als zwei bis zu vier Monaten. Bei einer Überschreitung bis zu acht Monaten steigt der Betrag auf 25 Euro, darüber hinaus werden 60 Euro fällig. Nicht viel mag mancher denken, aber 1) ließe sich das Geld besser anlegen, 2) geht es auch um die eigenen Sicherheit und 3) ist eine erfolgreiche Gasprüfung auf vielen Campingplätzen Pflicht. Kann man die nicht vorweisen, kommt man nicht rein.
Wo kann man die Gasprüfung durchführen lassen?
Der Deutsche Verband Flüssiggas hat hierzu eine Webseite ins Leben gerufen, auf der man nach zertifizierten Fachbetrieben in seiner Nähe suchen kann. Hierzu gibt man unter gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de lediglich seine Postleitzahl in das Suchfeld ein und erhält dann eine Liste aller in der Nähe befindlichen und vom Verband Flüssiggas anerkannten Prüfstellen.