Die Bundesregierung hat eine Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beschlossen. Sie wird ab dem 1.Juli 2024 fällig. Die gute Nachricht: für Wohnmobile wird auch weiterhin keine Mautgebühr erhoben, auch wenn sie über 3,5 Tonnen wiegen.
Inhaltsverzeichnis
Weiterhin keine Maut für Wohnmobile über 3,5 Tonnen
Kaum wurde bekannt, dass die Bundesregierung eine Ausweitung der Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen plant, konnte man in den einschlägigen Wohnmobil-Foren und Gruppen auf Social-Media Sätze wie diesen zum Beispiel lesen: „Na dann wirds wieder leerer auf den Stellplätzen, wenn alle über 3,5to zusätzlich fürs Rumfahren bezahlen müssen.”
Um es gleich vorwegzunehmen: Nein, Wohnmobile bleiben auch weiterhin von der Maut ausgeschlossen. Sie gilt lediglich für gewerblich genutzte Fahrzeuge. In einem Informationsblatt von Toll Collect heißt es dazu: Fahrzeuge, die weder für den Güterkraftverkehr bestimmt sind noch hierfür verwendet werden, sind mautfrei.
Nun, ein Wohnmobil, egal wie schwer, ist – in der Regel – nicht für den Güterkraftverkehr bestimmt, also mautfrei. Das gilt auch für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen, die schon jetzt mautfrei fahren dürfen. denn von der Mautgebühr für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen sind auch sie ausgenommen. Und das ändert sich auch nach der Ausweitung der Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen nicht.
Als Wohnmobil erkennbar?
Allerdings heißt es dort auch: Es muss bei den mautbefreiten Fahrzeugen erkennbar sein, dass die Motorfahrzeuge für den jeweiligen Zweck bestimmt sind. Bei klassischen Wohnmobilen sollte das kein Problem sein. Schwieriger könnte es jedoch bei zum Wohn- oder Reisemobil umgebauten LKW sein. Hier kann es passieren, dass die Technik, die mautpflichtige Fahrzeuge erfasst, den LKW nicht als Wohnmobil erkennt.
Mautbefreiung beantragen
Doch auch hier kann schnell Abhilfe geschaffen werden. Denn auf der Toll-Collect-Webseite kann man freiwillig eine Mautbefreiung beantragen. Hierzu wird ein Online-Formular ausgefüllt, in dem der Inhaber sowie die Daten des Fahrzeugs eingetragen werden können. Den Punkt „Wohnmobil“ findet man auf der zweiten Formularseite unter „8d-Wohnmobil“.
Allerdings gibt es ein paar Einschränkungen. So muss das Fahrzeug in den Zulassungspapieren als So.Kfz Wohnmobil (Sonstige Kraftfahrzeuge Wohnmobil) eingetragen sein. Sofern eine Kombinationsnutzung mit einer weiteren Zweckbestimmung vorliegt, muss der Wohnbereich (ohne Fahrerkabine und seitliche Ausschübe) mindestens 50 Prozent der Nutzfläche betragen. Ist also zum Beispiel ein großer Ladebereich vorhanden, darf dieser nicht mehr als 50 Prozent der Fläche betragen. Der Nachweis zum Größenverhältnis zwischen Lade- und Wohnbereich erfolgt mit Aufbauskizzen. Außerdem kann eine Erklärung über die ausschließliche private oder hobbymäßige Nutzung abgegeben werden.
Damit ist das Fahrzeug bei Toll Collect als Wohnmobil hinterlegt und wird von den Erfassungsgeräten als solches erkannt.
Mautpflicht für Wohnmobile im Ausland
Die oben geschilderte Mautbefreiung für Wohnmobile gilt freilich nur für die Bundesrepublik Deutschland. In den übrigen Ländern Europas wird dagegen zum Teil eine Maut- oder Straßenbenutzungsgebühr auch für Wohnmobile erhoben. Wie sie ausfällt, hängt vom jeweiligen Land und den dort vorgenommenen Fahrzeugkategorisierungen ab. So wird beispielweise in Österreich grundsätzlich Autobahnmaut für alle Fahrzeuge fällig – auch für Wohnmobile. Bis 3,5 Tonnen kann dafür ein sogenanntes Pickerl erworben werden, das an die Windschutzscheibe geklebt wird, alternativ kann man das Kennzeichen über eine App erfassen. Ähnlich sieht es in Frankreich aus. Auch hier wird Maut fällig. Allerdings zahlt man sie streckenbezogen an den Mautstationen oder entrichtet sie automatisch über das Télépéage-System. Eine Auskunft über die europäischen Mautsysteme und Gebühren für Wohnmobile ist auf der Seite bussgeldkatalog.org zu finden.
Fazit
Man sieht also, der deutsche Gesetzgeber meint es gut mit den Wohnmobilisten und bittet sie NICHT zusätzlich zur Kassen. Dennoch war es zum Teil einmal wieder viel Lärm um nichts, der da auf den verschiedenen Internet-Plattformen veranstaltet wurde. Und dabei wurde leider waren und sind dabei jede Menge Halbwissen, Vermutungen und damit verbunden auch jede Menge Statements gegen „die da oben“, die Kohle brauchen, zu lesen – und das schon bevor das Gesetz endgültig beschlossen ist. Vielleicht täte es also gut, ab und zu erst einmal abzuwarten, was denn letzlich wirklich verabschiedet wird und sich dann zu informieren was das für einen selbst bedeutet. Sonst macht man sich nur unnötig verrückt. Und das muss ja nicht sein – oder?