Wer im Winter das eigene Wohnmobil nicht mehr nutzen will, auch weil es vielleicht gar nicht winterfest ist, lagert es in vielen Fällen ein. Dann steht das Wohnmobil, der Wohnwagen oder der Campervan meist geschützt irgendwo eingestellt und eingewintert. Was macht man mit der Versicherung? Versicherung Wohnmobil abmelden während Einwinterung? Das sollte man genau prüfen und wir erklären, auf was man dabei achten sollte.
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Bei Finanzierung: unbedingt weiter laufen lassen
Wer sein Fahrzeug oder Anhänger finanziert hat, sollte die Versicherung eigentlich sehr sicher weiter laufen lassen. Einerseits kann es sein, dass eine Vollkaskoversicherung im Finanzierungsvertrag zur Bedingung gemacht wurde, andererseits ist das finanzielle Risiko einfach zu hoch. Denn: Diebe interessiert es nicht, ob das Fahrzeug finanziert ist und ob eine Versicherung den bei einem Diebstahl entstehenden Schaden ersetzen würde. Weg ist weg und dann muss die Finanzierung trotzdem weiter bedient werden. Wir raten ganz klar dazu, die Versicherung vom Wohnmobil, Campervan oder Wohnwagen in jedem Fall weiterlaufen zu lassen, wenn das Fahrzeug eingelagert ist.
Steht das Fahrzeug draußen oder sicher in einer Halle?
Gerade die äußeren Einflüsse während der Einlagerung bringen einiges an Belastung für das Fahrzeug mit sich. Dabei ist Regen eher weniger das Problem. Aber Sturm, Wind und Hagel können die Einwinterung zur Katastrophe werden lassen – wenn das Fahrzeug nicht mehr versichert ist. Das sollte man gerade auch dann bedenken, wenn man das Fahrzeug beispielsweise in Italien, z.B. am Gardasee oder an der Adria eingelagert hat. Hier ist das Risiko eines Wettervorfalls ziemlich groß. Auch in Deutschland muss man sich einigen Risiken bewusst werden. Beispielsweise wenn das Fahrzeug eben nicht in einer Halle sondern draußen in der Nähe von Bäumen steht. Fegt ein fieser Sturm über den Platz auf dem das Fahrzeug steht hinweg, kann es schnell passieren, dass etwas auf den Wohnwagen o.ä. fällt. In einer Halle dürfte es deutlich sicherer in Bezug auf diese Art von Gefahren sein. Sicherlich muss man prüfen, wie die Brandschutzeinrichtungen umgesetzt wurden, aber hier ist das Risiko doch deutlich gemindert und man könnte auf eine Versicherung verzichten.
Versicherung kündigen heißt auch immer abmelden und dann großen Aufwand zum
Wenn man die Versicherung kündigt, ist das FAhrzeug automatisch abzumelden. Bzw. man kan oft nur innerhalb der eigentlich vereinbarten Versicherungszeit kündigen, wenn man das Fahrzeug abmeldet. Das heißt dann: keinerlei Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum sind abgemeldet erlaubt. Auch muss man bedenken, dass man wieder neu-anmelden muss, was einige Kosten bedeutet. Bei der Zulassungsbehörde muss ein termin vereinbart und die dortigen Gebühren beglichen werden. Die Zulassungs kostet, ohne Kennzeichen, um die 100 Euro. Das muss man genau durchrechnen, ob dieser Aufwand wirklich in Relation zur Ersparnis steht.
Saisonkennzeichen eine gute Lösung
Wer den ganzen Hick-Hack mit An- und Abmelden umgehen will kümmert sich um eine Saisonzulassung. Hier werden mindestens 2, maximal 11 Monate am Stück auf dem Kennzeichen angegeben und sowohl die Steuer als auch die Versicherung fällt nur für diesen Zeitraum an. Aber: hier muss man den Versicherungsvertrag genau prüfen und recherchieren, welche Risiken in der sogenannten Ruhezeit wirklich abgesichert sind. Wenn die üblichen Risiken wie Diebstahl und Elementarschäden abgesichert sind, dürfte diese Variante die beste sein, um ein wenig Geld während der Einwinterung zu sparen. Aber ganz klar: die Saisonversicherungsverträge sind nicht äquivalent billiger in Vergleich zu üblichen Ganz-Jahresverträgen.
Fazit zur Frage Versicherung Wohnmobil abmelden während Einwinterung?
In unseren Augen lohnt sich das Abmelden während der Einwinterung eher selten. Bei alten Fahrzeugen sicherlich ja, bei neuen und finanzierten eher nicht. Saisonkennzeichen und die passenden Versicherungsverträge können hingegen eine super Möglichkeit sein, etwas Geld zu sparen.