Parken mit Campervan unterliegt einigen Regelungen.
Parken mit Campervan unterliegt einigen Regelungen.

PARKEN MIT CAMPERVAN – WAS IST ERLAUBT?

Werbung

Die Saison ist gestartet und auf den Autobahnen sind viele Reisende mit ihren unterschiedlichen Fahrzeugen unterwegs. Ab in den Urlaub! Doch wo stellt man sie eigentlich ab, wenn man nicht reist? Das kommt drauf an – so einfach ist es nämlich nicht, diese Frage zu beantworten. Klar, ein eigener überdachter Stellplatz wäre cool, ist aber auch teuer. Deswegen muss man wohl oder übel auf den öffentlichen Raum ausweichen, wo es aber kompliziert wird. Daher beantworten wir die Fragen, was erlaubt ist beim parken mit Campervan.

Werbung

Parken mit Campervan – Gewicht ist wichtig

Wie der ACE aktuell mitteilt, ist oft das Gewicht ausschlaggebend. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen dürfen in ausgewiesenen Wohngebieten zwischen 22 und 6 Uhr nicht abgestellt werden. Gleiches gilt übrigens auch für Wohnwagen die über zwei Tonnen wiegen. Heißt: alles was leichter ist, darf auch über Nacht in Wohngebieten abgestellt werden. Das sieht man zum Beispiel oft in Großstädten wie Berlin und Hamburg. Es sei denn, ein Zusatzschild „PKW“ beschränkt die erlaubten Fahrzeugarten. Dann sind Wohnmobile und Campervans explizit ausgeschlossen. Doch die Gewichtsbeschränkung ist nicht die einzige Hürde, die man für das legale Abstellen nehmen muss. Abgekoppelte Wohnwagen dürfen hier übrigens nicht länger als zwei Wochen stehen.

Auch auf die Größe muss man aufpassen

Auch die vorhandenen Parklücken müssen zu den Campervans passen. Genauer: die Größe muss passen. Sind Parkbuchten zum Beispiel eingezeichnet, dürfen die Fahrzeuge nicht größer als diese sein. Gibt es derartige Aufzeichnungen bzw. Markierungen nicht, muss mindestens 3,05 Meter Platz auf der Fahrbahn bleiben. Diese Regelung ergibt sich, so teilt der ACE aktuell mit, aus der in Deutschland legal größtmöglichen Fahrzeugbreite von 2,55 Metern. Heißt: kommt das breiteste in Deutschland zugelassene Fahrzeug an eben jener Stelle vorbei, passt es auch noch vorbei, da 3,05 Meter Platz bleiben. Übrigens: ist auf der gegenüberliegenden Seite eine Grundstückseinfahrt, muss mindestens 3,5 Meter Platz gelassen werden. Erklärt sich im Grunde von selbst: der Eigentümer soll ja auch noch aus- und einfahren können.

Schlafen beim Parken mit Campervan

Ob man im abgestellten Fahrzeug schlafen darf ist im Grunde auch recht deutlich geregelt. Man nehme an, man fährt eine lange Strecke und parkt eben im Wohngebiet und will am nächsten Tag weiter. Dann ist das Schlafen im Fahrzeug erlaubt, da es der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient. Es ist ausnahmsweise erlaubt, dann auch in einem Wohngebiet zu schlafen. Nur: allein der Ausruh-Grundgedanke darf eine Rolle spielen. Fährt man die Markise aus, grillt bei Bier und mit gemütlichen Campingstühlen, kann es bei genervten Anwohnern schnell Probleme geben, da genau das nicht mehr legal wäre.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner