Wer in Italien im Stau steht, bekommt seit Juni 2026 unter Umständen sein Geld zurück – wenn die Umstände stimmen.
Wer diesen Sommer Richtung Süden rollt, kennt das Spiel: Baustelle, Spurverengung, und plötzlich steht der Camper. Neu ist seit dem 1. Juni 2026: Wer durch Baustellen oder eine echte Vollsperrung Zeit verliert, kann sich einen Teil der Autobahnmaut zurückholen. Wir haben die offiziellen Regeln der italienischen Verkehrsbehörde ART durchforstet – und sagen euch, wann sich der Aufwand lohnt und wann ihr euch die Mühe sparen könnt.
Wann bekomme ich Geld zurück?
Grundlage ist die ART-Delibera Nr. 211/2025. Sie unterscheidet zwei Fälle. Der erste sind Baustellen (cantieri). Hier hängt der Anspruch von der Streckenlänge ab: unter 30 km gibt es die Erstattung immer, egal wie groß die Verzögerung. Zwischen 30 und 50 km greift sie ab 10 Minuten Verspätung gegenüber der normalen Fahrzeit, über 50 km ab 15 Minuten. Wichtig bis zum 1. Dezember 2026: Bei Baustellen müssen Ein- und Ausfahrt im Netz desselben Betreibers liegen.

Der zweite Fall ist die komplette Verkehrsblockade (blocco del traffico) – etwa nach Unfall oder Unwetter, wenn gar nichts mehr geht. Sie muss mindestens 60 Minuten dauern; kürzere Stopps zählen nicht, auch nicht zusammengerechnet. Dafür reicht es, dass der gesperrte Abschnitt abgedeckt ist – sogar über mehrere Betreiber hinweg.
Die Ernüchterung für Sommerurlauber: Der ganz normale Ferienstau zählt nicht. Zähfließender Reiseverkehr ist keine „Blockade“ – Geld gibt es nur bei echtem Stillstand oder bei Baustellen. Ebenfalls außen vor bleiben Notfall-Baustellen (nach Unfällen oder Unwettern) und kleine, fahrende Wartungsbaustellen.
Wie viel?
Bei der Vollsperrung ist die Staffelung erfreulich übersichtlich und passt fast auf einen Bierdeckel:
| Dauer der Vollsperrung | Erstattung |
|---|---|
| 60 bis 119 Minuten (1–2 Std.) | 50 % der Maut |
| 120 bis 179 Minuten (2–3 Std.) | 75 % der Maut |
| ab 180 Minuten (3 Std. und mehr) | 100 % – volle Maut zurück |
Bei Baustellen rechnet der Betreiber etwas komplizierter: ein Grundbetrag je nach Baustelle plus ein Aufschlag für die tatsächliche Verspätung. Treffen mehrere Baustellen zusammen, addiert sich das – höchstens bis zur gezahlten Maut. Und: Ausgezahlt wird erst ab einem Euro, kleinere Beträge werden gesammelt.
So beantragst du die Erstattung
Jetzt die ehrliche Wahrheit: Die in der Delibera versprochene zentrale App für alle Betreiber gibt es noch nicht. Bis dahin läuft alles über die Gesellschaft, auf deren Strecke ihr unterwegs wart. Für die meisten von uns ist das Autostrade per l’Italia (ASPI, rund 3.000 km Netz). Deren Service heißt „Cashback del pedaggio“, ist kostenlos und läuft über die App Muovy Cashback oder das Portal autostrade.it.
Der wichtigste Punkt für uns mit deutschem Kennzeichen: Die automatische Erstattung über das Nummernschild funktioniert nur für italienische Kennzeichen. Heißt – hebt euren Mautbeleg vom Kassenhäuschen auf! Damit beantragt ihr die Erstattung auch ohne Konto. Der Beleg ist allerdings erst vier Stunden nach der Ausfahrt nutzbar. Ihr ladet ihn online hoch, gebt eine E-Mail an und bekommt einen Code zum Nachverfolgen. Spätestens nach 20 Tagen meldet sich der Betreiber mit Zu- oder Absage.
Ein letzter Praxis-Tipp: Prüft vor der Fahrt kurz, ob euer konkreter Betreiber das Verfahren schon online hat – die kleineren Gesellschaften ziehen gerade erst nach. Auch die genannten Preis- und Verfahrensdetails können sich ändern, ein Blick auf die Betreiber-Seite vor Antragstellung schadet nie.
Schritt für Schritt: Maut zurückholen
- Beleg sichern. An der Mautstation den Zahlungsbeleg ziehen und aufheben – mit deutschem Kennzeichen ist er euer wichtigster Nachweis.
- Vier Stunden warten. Erst danach ist der Beleg im System nutzbar.
- Portal aufrufen. autostrade.it (bzw. die Seite eures Betreibers) oder die App Muovy Cashback öffnen.
- Beleg hochladen. Ticket scannen, E-Mail angeben – ein Konto ist nicht zwingend nötig.
- Code notieren. Per Mail kommt ein Code, mit dem ihr den Antrag verfolgen könnt.
- Abwarten. Innerhalb von 20 Tagen kommt die Entscheidung. Ausgezahlt wird ab 1 Euro.















