In den deutschen Sommerferien werden viele Gespanne nach Österreich fahren oder das Alpenland zum Transit in Richtung Italien nutzen. Dabei müssen alle Urlauber an die Autobahnmaut und die dabei beachtlichen Regelungen denken. Wir geben eine Übersicht zu den aktuellen Gebühren und den Regeln, auch für die Maut für Wohnwagen in Österreich.
Wo gilt die Maut auf Autobahnen in Österreich?
Grundsätzlich sind alle Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich mautpflichtig. Dabei macht der österreichische Gesetzgeber einige explizite Ausnahmen, die sich oft auf Teilstücke einiger Straßen beziehen. In diesem Sinne sind alle Autobahnen mautpflichtig, bis auf folgende Ausnahmen (Stand Juni 2024):
- A1, Westautobahn (ab Grenzübergang Walserberg bis Salzburg Nord)
- A12, Inntalautobahn (ab Grenzübergang Kiefersfelden bis Deutschland, Kufstein-Süd)
- A14, (ab Grenzübergang Hörbranz bis Hohenems) – Vignettenfreiheit besteht bis zur Anschlussstelle/Auffahrt 23 Hohenems Diepoldsau – bei einer Weiterfahrt bis zur Anschlussstelle/Auffahrt 27 Altach gilt hingegen die Mautpflicht
- A26, (Linzer Autobahn, im Bau, inklusive der Donau-Hängebrücke) – Vignettenpflicht erstmalig nach Fertigstellung der vollständigen A26 und Anschluss zur A7 – die A7 (Mühlkreisautobahn bei Linz) vignettenpflichtig – die neuen Donaubrücken sind fertiggestellt
Keine Mautpflicht für Gespanne – Maut für Wohnwagen in Österreich nicht extra berechnet
Im Gegensatz zur Schweiz ist für einen Wohnwagen keine zusätzliche Vignette zu kaufen. Allein das Zugfahrzeug, jedenfalls wenn es unter 3,5 Tonnen wiegt, muss mit einer Vignette ausgestattet werden. Beachtlich ist aber, dass einige spezielle Autobahnabschnitte in Österreich nur mit einer zusätzlichen Gebühr befahren werden dürfen, wobei auch Wohnwagen extra berechnet werden können. Dann steigt die Maut doch allein wegen des Wohnwagens an. Hier sind in den allermeisten Fällen mit Mitarbeitern besetzte Stellen vorhanden, oder die Abrechnung erfolgt durch ein Videokamerasystem, welches die korrekte Maut festlegt.
Digitale Vignette ist verfügbar, Klebevignette auch
Wer klassisch eine Klebevignette kaufen will, kann das nach wie vor tun. Die Vignetten sind an vielen Verkaufsstellen in der Nähe der Grenze zu Österreich erhältlich. Dabei sind verschiedene Zeiträume, für die die Vignette gültig ist, wählbar. So ist eine “neue” 1-Tages-Vignette genauso erhältlich, wie eine 10-Tages-Version sowie eine 2-Monats-Vignette und eine Jahres-Version verfügbar. Wichtig: Die Tages-Vignette ist nur online erhältlich. Denn: Auch eine Online-Ausgabe der Vignette kann gekauft werden.
Sperrfrist von 18 Tagen im Onlineshop der ASFINAG
Wer online kaufen will, muss beachten, dass die Vignette im offiziellen Shop des österreichischen Autobahnbetreibers ASFINAG erst nach 18 Tagen gültig ist. Diese Frist entsteht durch Verbraucherschutzgesetze in Österreich für Privatpersonen. Wer angibt, dass er geschäftlich kauft, umgeht diese Sperrfrist. Auch im Shop des ADAC kann man die Onlineversionen ohne Sperrfrist kaufen. Wichtig: Wir raten ganz klar ab, an anderer Stelle als bei der ASFINAG oder dem ADAC zu kaufen. Denn Drittanbieter verlangen oft unanständig hohe Gebühren.
Die Kosten der Maut im Einzelnen
PKW | Gespann | Wohnmobil bis 3,5 Tonnen | |
Jahres-Vignette | 96,40 Euro | 96,40 Euro | 96,40 Euro |
2-Monats-Vignette | 28,90 Euro | 28,90 Euro | 28,90 Euro |
10-Tages-Vignette | 11,50 Euro | 11,50 Euro | 11,50 Euro |
1-Tages-Vignette | 8,60 Euro | 8,60 Euro | 8,60 Euro |
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Bild: ASFINAG